Unser Tarifvertrag
Seit 2003 gilt für Zeitarbeitnehmer bei hET, der zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen, kurz BZA (heute: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, BAP) geschlossene Mantel- und Entgelttarifvertrag.
Der Tarifvertrag beinhaltet folgende Punkte:
- Regelungen zur Arbeitszeit
- Einsatz des Arbeitszeitkontos
- Übersicht der Tarifentgelte
- Zuschlagsregelungen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaubsansprüche
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- etc.
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