Unser Tarifvertrag

Unser Tarifvertrag

Seit 2003 gilt für Zeitarbeitnehmer bei hET, der zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen, kurz BZA (heute: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, BAP) geschlossene Mantel- und Entgelttarifvertrag.

Der Tarifvertrag beinhaltet folgende Punkte:

  • Regelungen zur Arbeitszeit
  • Einsatz des Arbeitszeitkontos
  • Übersicht der Tarifentgelte
  • Zuschlagsregelungen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaubsansprüche
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • etc.